Impressum

Pflichtangaben gemäß §§ 5 TMG (Telemediengesetz) und 55 RStV(Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien):

Anbieter

Holzhandel Reinhardt

Albrechtstraße 8
32423 Minden

Tel. 05 71 . 3 98 63 60
Fax. 05 71 . 3 98 63 62
holzhandel@holzreinhardt.de

Handelsregister: Bad Oeynhausen HRB 3707 + HRA 2855
St.-Nr. 335/5731/5597
USt.-Identifikationsnummer: DE 205639014

Inhaber: Lutz Reinhardt

Konzept, Design und Realisierung

Just in Time Marketing & PR GmbH
Otto-Hahn-Straße 35 | 38116 Braunschweig
Tel. 0531 – 42 87 88 20
www.justintime-marketing.de

 

Haftungsausschluss

 

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Ferner müssen wir darauf hinweisen, dass bei der Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internet die Vertraulichkeit nicht sichergestellt ist. Im Zweifel nutzen Sie daher andere Übermittlungswege wie Post oder Telefax.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Für den: Holzhandel Reinhardt, Inh. Lutz Reinhardt, Albrechtstraße 8, 32423 Minden

1. Geltungsbereich:

Die o.g. Firma (im Folgenden auch Verkäuferin genannt) betreibt eine Holzhandlung. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Holzhandel Reinhardt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen, Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Verkäuferin und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Abweichende Vereinbarungen müssen immer schriftlich bestätigt werden Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

2. Angebote/Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Preislisten und Konditionen in schriftlicher/gedruckter Form. Im Rahmen beiderseitigen Handelskaufes bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen hinsichtlich des Zustandekommens eines rechtswirksamen Vertrages der schriftlichen und/oder fernschriftlichen Bestätigung durch die Verkäuferin. Ausgenommen hiervon sind Bargeschäfte, bei denen der Kunde die Ware mit zur Kasse nimmt und dort bar bezahlt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und Verkäuferin ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, vereinbarte Preise zu ändern, wenn der vereinbarte Lieferzeitpunkt vier Monate nach Vertragsschluss liegt und es zu Kostenerhöhungen kommt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.

3. Auftragsbestätigung:

Aufträge, Abreden, Zusicherungen, Lieferdaten usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eventuelle Eigenschaften der Ware sichert die Verkäuferin nur im Umfang des Herstellers zu.

4. Lieferbedingungen/Gewährleistung:

Lieferungen durch die Verkäuferin erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt nicht für Verträge der Verkäuferin mit Verbrauchern. Im Rahmen von Verträgen mit Unternehmen gelten Lieferfristen vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass die Verkäuferin verbindliche Lieferungen schriftlich zusagt. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhr Straße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen soweit erforderlich, stellt der Kunde zum Abladen erforderliche Gerätschaften oder Mitarbeiter soweit ihm dies zumutbar ist. Bei frachtfreier Rückführung von gebrauchsfähigen Pfandpaletten erfolgt eine Gutschrift abzüglich unserer Serviceleistung. Diese umfasst Umschlag, Abnutzung sowie Rücktransport unserer Fahrzeuge zum Lieferwerk. Eine Aufstellung über die Pfandbeträge und die Serviceleistung der Rückführung erhält der Kunde auf Anfrage. Die Palettenrücknahmen erfolgen unter Vorbehalt in Bezug auf Stückzahl und Gebrauchsfähigkeit. Nur bei der Verkäuferin erworbene, wiederverwendbare Pfandpaletten können gutgeschrieben werden. Verpackungsmaterial kann an Verkäuferin zurückgegeben werden, dies gilt nicht für Transportverpackungen.

Bei Handelsgeschäften setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Generell sind offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Fehllieferung unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden, Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt der Verkäuferin vorbehalten. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, mit Ausnahme des Rechts auf Schadenersatz, welches soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen ist. Die Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen beträgt für Lieferungen für das Gewerbe unseres Kunden ein Jahr ab Ablieferung soweit nicht gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine längere Verjährungsfrist gilt. Ware, die als mindere Qualität verkauft wird oder gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauf. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen aus Verbrauchsgüterkaufverträgen richtet sich nach § 438 BGB. Kaufverträge über gebrauchte Waren unterliegen einer Verjährungsfrist von 1 Jahr. Sobald die Verkäuferin wegen Lieferung mangelhafter Waren zur Gewährleistung verpflichtet ist, wird sie nach ihrer Wahl nachbessern oder mangelfreien Ersatz liefern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter Behandlung, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer nicht vorrausehbarer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen. Leistungsort ist stets, auch bei Lieferung frei Lieferanschrift/Bestimmungsort usw. die jeweilige Verladestelle. Die Abtretung von Forderungen bedarf der vorherigen, unverzichtbaren schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin, § 354a HGB bleibt hierbei unberührt.

Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer sein biologischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

5. Haftung:

Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Die Haftungsbeschränkungen und – ausschlüsse in den vorherigen Absätzen gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkma!e, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

6. Gefahrenübergang:

Die Gefahr geht bei Auslieferung mit der Verladung auf das Transportmittel auf den Kunden über, Wenn Selbstabholung vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Aussonderung der Ware sowie entsprechender Benachrichtigung auf den Kunden über. Dieser trägt bei Selbstabholung für die gesamte Beladungshandlung die alleinige Verantwortung.

7. Zahlungsbedingungen:

Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät spätestens 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. Die Verrechnung der Zahlungen des Kunden auf Hauptforderung, Kosten und Zinsen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 366, 367 BGB). Die Aufrechnung und Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet bzw. die Zurückbehaltung begründet wird. Pro Rücklastschrift sind von dem Käufer 20,- EUR zu erstatten, soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Verkäuferin ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

8. Eigentumsvorbehalt:

Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Kunden, selbst wenn die Verkäuferin sich hierauf nicht stets beruft. Die Verkäuferin ist berechtigt die Waren zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält. Der Käufer willigt in die Besitznahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ein. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfange an die Verkäuferin ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach Abtretung an der Verkäuferin ermächtigt. Die Befugnis von der Verkäuferin, die Forderung einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Verkäuferin wird die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Bei Zahlungseinstellung oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Der Käufer verpflichtet sich der Verkäuferin für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird, unverzüglich darüber sowie über den Zustand und den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Waren und der Sicherungsgegenstände zu informieren.

Die Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin. Be- und Verarbeitung, Umbildung oder Montage der Ware erfolgen für die Verkäuferin stets wie für einen Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Verkäuferin. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Waren zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Veränderung unter Berücksichtigung der Herstellungsleistung des Sicherungsgebers in Bezug auf den Wert der neu hergestellten Sache. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der Verkäuferin anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Verkäuferin verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der Verkäuferin gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an die Verkäuferin ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, oder der Nennwert der vorausabgetretenen Forderung den Nennwert der gesicherten Forderung um 38 % übersteigt. Sämtliche Eigentumsvorbehalte der Verkäuferin (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von der Verkäuferin stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware bei der Verkäuferin nicht bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware werden der Kunde auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

9. Erfüllungsort & Gerichtsstand:

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren gewerblichen Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten was auch für Wechsel- und Scheckklagen gilt.

10. Datenschutz:

Die im Rahmen der Kundenbeziehung erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhoben und verwendet, soweit der Kunde keine anders lautende Erklärung zum Datenschutz abgegeben hat. Die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beachtet,

11. Rücktrittsrecht:

Für den Fall, dass für die Verkäuferin zwischen der Bestellung der Waren und deren Auslieferung eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Kunden erkennbar wird, ist die Verkäuferin berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe der bestellten Waren oder Stellung einer entsprechenden Sicherheit zu verlangen, Zahlt der Schuldner nicht oder leistet er keine entsprechende Sicherheit, ist die Verkäuferin berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

12. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Hinweise zum Datenschutz

 

Da auch wir die Bestimmungen zu der am 25.5.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung zu beachten haben, möchten wir sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Betrieb informieren.

Die Firma Holzhandel Reinhardt, Albrechtstraße 8, 32423 Minden, mit den Geschäftsführern Lutz Reinhardt, verarbeiten personenbezogene Daten (beispielweise Name, Anschrift, eMail-Adresse), die wir Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Daten in unserem Hause lediglich dem Zweck der ordnungsgemäßen Abwicklung vertraglicher, oder vorvertraglicher Maßnahmen dienen, die wir im Hinblick auf Abschluss eines Bauvertrages erheben und ausschließlich hierfür verwenden werden.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Innerhalb unserer Firma haben lediglich diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung betraut werden. Darüber hinaus erhalten lediglich Subunternehmer, Behörden, o.ä., die zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages zu dem Bauvorhaben involviert wer-den müssen, die erforderlichen Daten.

Falls erforderlich, nutzen wir Ihre Daten zur telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahme.

Sie sind berechtigt, Auskunft die über Sie bei uns gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei Unrichtigkeit der Daten, die Berichtigung, oder bei unzulässiger Datenspeicherung, die Löschung der Da-ten zu fordern. Sie können uns dies unter info@holzreinhardt.de, oder der oben angegebenen Adresse schriftlich mitteilen. Des weiteren besteht das Beschwerderecht nach Kap.8 der DSGVO bei der Aufsichtsbehörde.

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Tel. 05 71 . 3 98 63 60 | Fax 05 71 . 3 98 63 62 | holzhandel@holzreinhardt.de | Impressum | Datenschutz